Kryptowährungen und Steuern
Da jedes Land eigene Steuergesetze hat, solltest du dich unbedingt über diese informieren. Am einfachsten, kannst du das auf der jeweiligen Website machen.
Kryptoassets sind keine Zahlungsmittel
In Österreich und Deutschland sind Kryptowährungen, aus steuerlicher Sicht, keine Zahlungsmittel. Anleger müssen also keine Kapitalertrags- oder Abgeltungssteuer auf Gewinne bezahlten. Bei Aktien oder ETFs ist das anders.
Für das Finanzministerium handelt es sich beim Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen um Spekulationsgeschäfte. Als Anleger musst du diese Gewinne nach deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.
Was gilt als Verkauf?
Anleger müssen Steuern bezahlen, wenn sie mit dem Verkauf von Kryptowährungen Gewinne erzielen. Aber was hilft als „Verkauf“?
- Tausch von Kryptowährungen in klassische Währungen (z.B. Euro, Dollar, etc.)
- Bezahlung mit Kryptowährungen
- Tausch einer Kryptowährung in eine andere
So bezahlst du keine Steuern für Gewinne mit Kryptowährungen
Als Anleger kannst du Steuern für Gewinne aus Spekulationsgeschäften unter Umständen vermeiden. Dafür sind zwei Kriterien entscheidend:
- Haltedauer
- Höhe des Gewinns
Haltedauer
Österreichische und deutsche Anleger müssen Gewinne aus Spekulationsgeschäften nicht versteuern, wenn die Haltedauer über einem Jahr liegt. Wenn du beispielsweise einen Bitcoin länger als ein Jahr besitzt und ihn verkaufst, musst du, unabhängig von der Höhe des Gewinns, keine Steuern bezahlen.
Bestimmung der Haltedauer
Wenn du häufiger Käufe und Verkäufe tätigst, wird es dir schwerfallen, die genaue Haltedauer zu ermitteln. Hier hilft dir die „FIFO Methode“ (first in, first out). Dabei werden zuerst die Kryptowährungen verkauft, die als erstes angeschafft wurden.
Wenn du einen Bitcoin im Jänner und einen weiteren im März 2020 gekauft hast, könntest du im Februar 2021 einen Bitcoin verkaufen, ohne den Gewinn versteuern zu müssen, weil die Haltedauer über einem Jahr liegt. Wenn du beide verkaufst, musst du den Gewinn, den du mit dem zweiten Bitcoin gemacht hast versteuern, weil die Haltedauer unter einem Jahr liegt.
Als Anleger sollte man daher eine genaue Buchführung über die Käufe und Verkäufe haben.
Höhe des Gewinns
Der Gewinn errechnet sich folgendermaßen:
Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten
Deutsche Anleger müssen keine Steuer auf den Gewinn aus Spekulationsgeschäften bezahlen, solange er unter 600€ liegt. Hier müssen allerdings auch alle anderen Veräußerungsgeschäfte berücksichtigt werden.
Kryptowährungen und Steuern – Fazit
Aus steuerlicher Sicht, handelt es sich bei Gewinnen, die durch den Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden, um Spekulationsgewinne. Diese müssen nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, wenn die Haltedauer kürzer als ein Jahr war, oder (in DE) der Gewinn unter 600€ liegt.
Ich hoffe, dass dir dieser Artikel etwas Klarheit gebracht hat und freue mich auf ein Kommentare von dir!
Liebe Grüße,
Philipp
Dieser Artikel ist auch im kostenlosen Finanzmagazin GELDMAG erschienen. Den entsprechenden Leitartikel dazu findest du bei dem „Finanzwolf“ Rafael.
Magazinbeiträge von anderen Bloggern, findest du hier:
- investby.immo – Smart Contracts und das Oracle Problem
- gut-veranlagt.de – Kryptowährungen handeln geht schnell!
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