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Kryptowährungen und Steuern

Kryptowährungen und Steuern
Kryptowährungen werden populärer. Die aktuellen Kursentwicklungen des Bitcoins haben dazu geführt, dass immer mehr Privatanleger mit Kryptowährungen spekulieren. Hier lassen sich, unter Umständen, hohe Gewinne erzielen. Über diese freuen sich nicht nur Anleger, sondern auch Finanzämter. Aber wie läuft das mit Kryptowährungen und Steuern? In diesem Artikel möchte ich ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

Kryptowährungen und Steuern

Da jedes Land eigene Steuergesetze hat, solltest du dich unbedingt über diese informieren. Am einfachsten, kannst du das auf der jeweiligen Website machen.

Kryptoassets sind keine Zahlungsmittel

In Österreich und Deutschland sind Kryptowährungen, aus steuerlicher Sicht, keine Zahlungsmittel. Anleger müssen also keine Kapitalertrags- oder Abgeltungssteuer auf Gewinne bezahlten. Bei Aktien oder ETFs ist das anders.

Für das Finanzministerium handelt es sich beim Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen um Spekulationsgeschäfte. Als Anleger musst du diese Gewinne nach deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.

Was gilt als Verkauf?

Anleger müssen Steuern bezahlen, wenn sie mit dem Verkauf von Kryptowährungen Gewinne erzielen. Aber was hilft als „Verkauf“?

  • Tausch von Kryptowährungen in klassische Währungen (z.B. Euro, Dollar, etc.)
  • Bezahlung mit Kryptowährungen
  • Tausch einer Kryptowährung in eine andere

So bezahlst du keine Steuern für Gewinne mit Kryptowährungen

Als Anleger kannst du Steuern für Gewinne aus Spekulationsgeschäften unter Umständen vermeiden. Dafür sind zwei Kriterien entscheidend:

  • Haltedauer
  • Höhe des Gewinns

Haltedauer

Österreichische und deutsche Anleger müssen Gewinne aus Spekulationsgeschäften nicht versteuern, wenn die Haltedauer über einem Jahr liegt. Wenn du beispielsweise einen Bitcoin länger als ein Jahr besitzt und ihn verkaufst, musst du, unabhängig von der Höhe des Gewinns, keine Steuern bezahlen.

Bestimmung der Haltedauer

Wenn du häufiger Käufe und Verkäufe tätigst, wird es dir schwerfallen, die genaue Haltedauer zu ermitteln. Hier hilft dir die „FIFO Methode“ (first in, first out). Dabei werden zuerst die Kryptowährungen verkauft, die als erstes angeschafft wurden.

Wenn du einen Bitcoin im Jänner und einen weiteren im März 2020 gekauft hast, könntest du im Februar 2021 einen Bitcoin verkaufen, ohne den Gewinn versteuern zu müssen, weil die Haltedauer über einem Jahr liegt. Wenn du beide verkaufst, musst du den Gewinn, den du mit dem zweiten Bitcoin gemacht hast versteuern, weil die Haltedauer unter einem Jahr liegt.

Als Anleger sollte man daher eine genaue Buchführung über die Käufe und Verkäufe haben.

Höhe des Gewinns

Der Gewinn errechnet sich folgendermaßen:
Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten

Deutsche Anleger müssen keine Steuer auf den Gewinn aus Spekulationsgeschäften bezahlen, solange er unter 600€ liegt. Hier müssen allerdings auch alle anderen Veräußerungsgeschäfte berücksichtigt werden.

Kryptowährungen und Steuern – Fazit

Aus steuerlicher Sicht, handelt es sich bei Gewinnen, die durch den Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden, um Spekulationsgewinne. Diese müssen nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, wenn die Haltedauer kürzer als ein Jahr war, oder (in DE) der Gewinn unter 600€ liegt.

Ich hoffe, dass dir dieser Artikel etwas Klarheit gebracht hat und freue mich auf ein Kommentare von dir!

Liebe Grüße,
Philipp

Dieser Artikel ist auch im kostenlosen Finanzmagazin GELDMAG erschienen. Den entsprechenden Leitartikel dazu findest du bei dem „Finanzwolf“ Rafael.
Magazinbeiträge von anderen Bloggern, findest du hier:

Disclaimer: KEINE ANLAGEBERATUNG ODER EMPFEHLUNG: Die vom Autor dieses Artikels behandelten, ETFs, Fonds, und weitere Anlageformen, sind immer mit Risiken behaftet. Alle Texte sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Anlageberatung oder Empfehlung dar. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen aus öffentlich zugänglichen Quellen übernommen. Alle zur Verfügung gestellten Informationen (Gedanken, Prognosen, Kommentare, Hinweise, Ratschläge, etc.) dienen allein der Bildung und der privaten Unterhaltung.

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